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Kakao und Schokoladewaren

Zu Kakao und Schokoladewaren zählen beispielsweise Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaoglasur. Diese Produkte werden zwar auch im Haushalt verwendet. Mengenmäßig wesentlich bedeutender ist aber der Einsatz in der industriellen Fertigung. Die "Kakao-Verordnung" (Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse) als Bestandteil des Lebensmittelrechts regelt u. a. die Zutaten und Kennzeichnungen.
Schokolade und Schokoladenerzeugnisse sind weiterverarbeitete Produkte. Sie werden je nach Rezeptur aus Kakaobohnen, Kakaobutter, Kakaomasse, Kakaopulver und Saccharose (Haushaltszucker) hergestellt. Eine Ausnahme bildet nur die weiße Schokolade. Ihr wird das dunkel färbende Kakaopulver entzogen.
Je nach Produktdeklaration - etwa Milchschokolade, Edelbitter-, Bitterschokolade - gibt es für Schokoladen und Schokoladenerzeugnisse unterschiedliche Mindestanforderungen an die jeweiligen Kakaobestandteile. Milch, Milcherzeugnisse, Nüsse und andere Zutaten können außerdem hinzukommen.
Beispiele für Schokoladewaren sind dunkle Schokolade, Vollmilchschokolade, weiße Schokolade, Pralinen, Schokoladenhohlfiguren wie Weihnachtsmänner und Osterhasen, Schokoladenriegel und vieles mehr.
Weitere Informationen, beispielsweise zu Herstellern ...
Informationen über den Rohstoff Kakao, Wissenswertes zu Herstellung und Genuss von Schokolade bietet das Infozentrum Schokolade.